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   BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66   

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https://dejure.org/1967,2397
BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66 (https://dejure.org/1967,2397)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1967 - 5 AZR 321/66 (https://dejure.org/1967,2397)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 (https://dejure.org/1967,2397)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 417
  • DB 1967, 127
  • DB 1967, 646
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 96/58

    Verbot der Mehrarbeit - Werdende Mütter - Stillende Mütter - Gesamtarbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66
    Die besondere Fürsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer, die in der Urlaubsgewährung ihren Ausdruck' findet, erklärt sich allein aus dem durch'tatsächliche Arbeit ausgelösten Bedürfnis nach Regeneration der Arbeitskraft» Soweit die tatsächliche Arbeitsleistung Einfluß auf den Urlaubsumfang hat - gemäß dem Bundesurlaubsgesetz und auf dem Boden des hier maßgeblichen Tarifvertrags allein nach den Grundsätzen des Rechtsmißbrauchs -, muß dies daher auch dann gelten, wenn die Arbeitsleistung aus beachtenswerten oder vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschriebenen Gründen unterbleibt» Aus im wesentlichen gleichen Erwägungen hat der Gesetzgeber in § 2 Abs» 1 ArbPlatzSchG dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers aus dem Arbeit sverhältnis für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer Grundwehrdienst leistet, um ein Zwölftel zu kürzen» Selbst dann, wenn man den Wegfall des Urlaubsanspruchs in Fällen der vorliegenden Art als nachteilig für die besonderen mutterschaftlichen Belange der werdenden Mutter bzw» Wöchnerin ansehen wollte, ließe sich dies auf dem Boden des geltenden Rechts nicht beseitigen» Denn dieser Nachteil könnte im allgemeinen nur als ein geringfügiger angesehen werden, und es läßt sich weder aus den ausdrücklichen Regelungen des Mutterschutzgesetzes noch aus dessen Grundgedanken der Rechtssats horleiten, der Arbeitgeber sei verpflichtet, jeden solchen arbeitsrechtlichen Nachteil zu seinen lasten von der '..erdenden Mutter bzw» der Wöchnerin fernzuhalten» Ein Rechtssats dieses Inhalts gilt nicht einmal für den mutterschutzrechtlichen Entgeltschütz» Hier kommt eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ersatz des Lohnausfalls grundsätzlich nur in den vom Kutterschutzgesetz gezogenen Grenzen in Betracht (BAG 9, 300 ff» /505r 3067 = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66

    Erkrankung - Erholungsbedürfnis - Ausheilungsprozeß

    Auszug aus BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66
    Damit hält das Landesarbeitsgericht sich ersichtlich an die Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung als maßgebend für die Beurteilung der Frage bezeichnet hat, ob ein Urlaubsbegehren wegen zu geringer tatsächlicher Arbeitsleistung im Kalenderjahr rechts mißbräuchlich ist (vgl. AP Kr» 82, 87 und 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; zuletzt Urteil vom 30« Juni 1966 - 5 AZR 62/66 -, zur 'Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Dabei wird nicht unterschieden, ob die fehlende Arbeitsleistung auf Krankheit, Wehrdienst oder auch auf Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz beruht hat (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 187/55 -, AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Beschluß vom 26. Oktober 1955 - 1 AZR 23/53 -, AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Hamburg; Urteil vom 26. April 1960 - 1 AZR 364/58 -, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; später auch Fünfter Senat, Urteil vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).

    Im Urteil vom 23. Juni 1966, aa0, hat der Fünfte Senat erklärt, daß er an den von ihm vertretenen Rechtsgrundsätzen zum Rechtsmißbrauch festhalte, die durch die seit dem Inkrafttreten des BUrlG bestehende Rechtslage keine Änderung erfahren habe und hat auf sie in den folgenden Entscheidungen (Urteile vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 - 5 AZR 499/71 -, AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - und - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 9, 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) ohne weitere Stellungnahme verwiesen.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Dabei wird nicht unterschieden, ob die fehlende Arbeitsleistung auf Krankheit, Wehrdienst oder auch auf Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz beruht hat (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 187/55 -, AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Beschluß vom 26. Oktober 1955 - 1 AZR 23/53 -, AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Hamburg; Urteil vom 26. April 1960 - 1 AZR 364/58 -, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; später auch Fünfter Senat, Urteil vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).

    Im Urteil vom 23. Juni 1966, aaO., hat der Fünfte Senat erklärt, daß er an den von ihm vertretenen Rechtsgrundsätzen zum Rechtsmißbrauch festhalte, die durch die seit dem Inkrafttreten des BUrlG bestehende Rechtslage keine Änderung erfahren habe und hat auf sie in den folgenden Entscheidungen (Urteile vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 -, AP Nr. 4 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 5 AZR 499/71 AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - und - 5 AZR 436/76 -, AP Nr. 9, 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) ohne weitere Stellungnahme verwiesen.

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Die vorher geltende Rechtsmissbrauchsrechtsprechung des BAG ging einerseits davon aus, dass ein Urlaubsverlangen dann rechtsmissbräuchlich sein konnte, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht oder nichts nennenswert gearbeitet hatte (s. BAG Urteil vom 12.01.1967- 5 AZR 321/66, AP Bundesurlaubsgesetz § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 4).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 Sa 1712/12

    Urlaub - Übertragung; Urlaub - Übertragung

    Ein solches Verständnis dürfte seinerzeit tatsächlich außerhalb der Vorstellungen der Tarifvertragsparteien gelegen haben, zumal nach der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Urlaubsjahren, in denen der Arbeitnehmer nicht oder nur kaum Arbeitsleistung erbracht hat, überhaupt kein Urlaubsanspruch entstand ( vgl. BAG 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 4, zu 1, m. w. N. ).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 305/82
    So lassen z.B. Ausfallzeiten wegen Krankheit, wegen mutterschutzrechtlicher Reschäfti gungsverböte und wegen der Mutterschutzfristen den Urlaubsanspruch unberührt (Bulla/Buchner, aaO, Vorbem. 1 - 8 Hz 38? BAG Urteil vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 321/66 - AP Mr. ä zu ? 3 BUrlG Rechts mißbrauch).
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